Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher der Firma Schlechtriem Energie & Logistik
(Verkaufs- und Lieferbedingungen für gewerbliche Kunden - Unternehmer - juristische Personen können auf unserer Internetseite eingesehen werden.)


 
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgten aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. In Prospekten Anzeigen und vergleichbaren Publikationen enthaltene Angebote sind -   auch hinsichtlich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.

1.2
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schlechtriem Energie & Logistik (,,Unternehmen``) sind Bestandteil alle Verträge. Für den Verkauf im Fernabsatz bzw. Online-Handel, gelten jeweils Besondere Geschäftsbedingungen, welche ergänzend auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (,,Kunden´´) gelten nicht, auch wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

II.    Preise
Die Preise verstehen sich incl. Mehrwertsteuer.
Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten unsere z.Zt. der Lieferung gültigen Preise. übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

III.    Zahlungsbedingungen
Unsere Mitarbeiter sind zum Inkasso in bar nur bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000,00 € gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung berechtigt. Im Übrigen hat Zahlung des Kaufpreises mangels anderer Vereinbarungen sofort an uns durch Überweisung auf eines unserer Konten zu erfolgen. Der Besteller erteilt der Firma Schlechtriem Energie & Logistik, soweit keine Überweisung oder Barzahlung vereinbart wird, bis auf Widerruf, die Berechtigung, den Betrag per Bankeinzug abzubuchen. Für Bestellungen ab dem 01.02.2014 gilt ergänzend Folgendes:
Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Besteller sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Schlechtriem Energie & Logistik verursacht wurde.
Eine Aufrechnung ist nur mit bzw. wegen Ansprüchen, die von uns anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt sind, gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck endgültig eingelöst worden ist. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Wir werden den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Schecks und Wechsel nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung und zahlungshalber herein. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
Unsere sämtlichen Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Dies gilt nicht, wenn der Besteller den Zahlungsrückstand bzw. diejenigen Umstände, die nach unserer Einschätzung seine Kreditwürdigkeit mindern, nicht zu vertreten hat.
Die Kreditwürdigkeit ist insbesondere gemindert, wenn uns bekannt wird, dass der Besteller anderweitige Zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten hat oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen möglicheiweise bevorsteht oder schon eingetreten ist. Wir sind auch berechtigt, dann noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Für die Wiederinbesitznahme der Ware wird uns bereits hiermit durch den Besteller das jederzeitige Betreten seiner Grundstücke genehmigt, soweit dies für die Wiederinbesitznahme erforderlich ist. Wir sind berechtigt, die zurückgenommene Ware durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderung zu verwerten.
Können wir von dem Besteller Schadensersatz verlangen, so können wir 10% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung fordern, es sei denn, der Besteller weist nach, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

IV.    Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Kaufpreis für diese Ware vollständig beglichen ist.
Bei Zugriffen Dritter insbesondere durch Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers   insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

V.    Verzögerungen/Unmöglichkeit
Bei durch uns zu vertretender Lieferverzögerung wird die Dauer der vom Besteller zusetzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns - auch innerhalb eines Verzuges -, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und  einer  angemessenen  Anlaufzeit  danach hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn die Ereignisse höherer Gewalt nicht ersichtlich nur vorübergehend sind. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote , Rohstoffmangel , Feuer, Verkehrssperrungen unseres Betriebes oder des Vorlieferanten oder Unterlieferanten, soweit diese nicht durch uns bzw. den Vorlieferanten oder Unterlieferanten zu vertreten sind, Störungen des Transportes, Naturkatastrophen oder sonstige von uns  nicht  zu  vertretende  Umstände  gleich, soweit diese nicht für uns unvorhersehbar waren und uns die Lieferung unzumutbar erschweren
oder unmöglich machen.
Dauert die Behinderung länger als 4 Wochen, kann der Besteller von uns eine Erklärung binnen einer Frist von 2 Wochen verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern
wollen. Erklären wir uns nicht fristgemäß, kann der Besteller zurücktreten. Ein uns zustehendes Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, es sei denn, die bereits erbrachten Teilleistungen sind für den Besteller ohne Interesse.
Steht dem Besteller nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Schadensersatzanspruch zu, weil uns die Leistung unmöglich geworden ist oder bereits bei Vertragsabschluss war, oder weil wir die uns
aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten nicht oder nicht wie geschuldet erbracht, insbesondere unsere Leistung mit Verzögerung bewirkt haben, gilt Ziffer XI. dieser Bedingungen.

VI.    Teilleistungen/Abnahme
Der Besteller ist verpflichtet, auch Teilleistungen abzunehmen, soweit dies für ihn zumutbar ist. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald wir die Bereitstellung unserer vertraglichen Leistung angezeigt haben.

VII.    Maße, Mengen
Bei Mengenangaben, die mit cau. bezeichnet werden, sind wir zu einer Mehr- oder Minderlieferung bis zu 5 % berechtigt.
Für die Rechnungsstellung sind die Mengenangaben auf dem Lieferschein maßgebend.

VIII.    Versand und Gefahrenübergang
Wir bestimmen den Spediteur oder Frachtführer oder die sonstige Beförderungsperson. Unwesentliche Mängel berechtigen den Besteller nicht, die Abnahme zu verweigern.
Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme aufgrund von Umständen, die dem Besteller zuzurechnen sind, geht die Gefahr bereits vom Tage der Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft auf den Besteller über.
 

IX.    Zollrechtlich Hinweise leichtes Heizöl und Flüssiggase:
Bei Abgabe von Energieerzeugnissen, für die die Steuer nach den Steuersätzen des§ 2 (3) EnergieStG entstanden ist
„steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer­ Durchführungsverordnung zulässig.  Jede andere Verwendung   als   Kraftstoff   hat steuer­ und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr Hauptzollamt." Steuerfreie Energieerzeugnisse bei Verteilung und Verwendung zu steuerlichen Zwecken nach § 25
(1)    EnergieSIG:
„steuerfreies Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden!"

X.    Mängel
Im Falle eines Mangels der von uns gelieferten Kaufsache oder des von uns erstellten Werkes ist der Besteller verpflichtet, eine angemessene Frist zur Nacherfüllung, d.h. nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache, zu setzen. Wir sind verpflichtet, die Nacherfüllung binnen der vom Besteller bestimmten, angemessenen Frist durchzuführen. Bei Mängel­ rügen ist uns eine Probe von mindestens 1 kg (bei Treib- und Brennstoffen: 51) der gelieferten, insbesondere auch der bereits gebrauchten Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Es ist Gelegenheit zu geben, die Probe selbst zu ziehen bzw. sich von der ordnungsgemäßen Durchführung der Probenentnahme gemäß den einschlägigen Normen zu überzeugen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Mängel der Kaufsache - mit Ausnahme der Erstattung der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, wege-  Arbeits- und Materialkosten , und mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen für Schäden, die nicht an der von uns gelieferten Kaufsache und/oder des von uns erstellten Werkes selbst entstanden sind - sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache und/oder des Werkes übernommen. Hinsichtlich der Ersatzansprüche für Schäden, die nicht an der von uns gelieferten Kaufsache bzw. an dem von uns erstellten Werk selbst entstanden sind, gilt Ziffer XI. dieser Bedingungen.

XI.    Haftungsbegrenzung
Für Schäden des Bestellers leisten wir nur Ersatz im Falle
-    von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
-    von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen,
-    schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
-    der Entstehung des Schadens durch einen Mangel oder ein Verhalten, den bzw. das wir arglistig verschwiegen haben,
-    der Entstehung des Schadens durch Nichteinhaltung einer von uns übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der verkauften Sache oder des von uns erstellten Werkes oder
-    der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - diese sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf - leisten wir auch Schadensersatz im Falle grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei einfacher Fahrlässigkeit; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Falle von Schäden, die auf einer Mangelhaftigkeit oder nicht erfüllten Garantie für die Beschaffenheit der von uns verkauften Sache oder des von uns erstellten Werks beruht, gilt der Ausschluss und/oder die Begrenzung von Ersatzansprüchen nur für Folgeschäden, also nur für diejenigen Schäden, die nicht an der verkauften Sache oder an dem erstellten Werk selber entstanden sind.

Weitere Schadensersatzansprüche aus jedwedem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

XII.    Verjährung
Im Falle von Schadensersatzansprüchen beträgt die kenntnisunabhängige Verjährungsfrist 5 Jahre.

XIII.    Schufa-Klausel/Auskünfte/Datenschutz
Wir behalten uns vor, der SCHUFA Holding AG (SCHUFA) Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von der SCHUFA bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei Auskünfte über den Kunden zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit zu erhalten. Wir behalten uns bei negativer Auskunft vor, Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder keinen Kundenvertrag einzugehen. Unabhängig davon werden wir die SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Wir werden bei der Durchführung der Rechtsgeschäfte mit dem Besteller erhobene personenbezogene Daten, nämlich Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Namen, Titel, akademischer Grad und Anschrift zum Zwecke der Werbung per Post für eigene Angebote speichern und nutzen. Der Besteller kann der Speicherung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Werbung
per Post uns gegenüber widersprechen Der Widerspruch muss nicht schriftlich erfolgen.

XIV.    Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Haager Kaufrechts­ Übereinkommens, sowie die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Internationale Warenkaufverträge (CISG), des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträge über bewegliche Sachen und die UN-Konvention über die Verjährungsfrist bei dem Internationalen Warenverkauf vom 14.6.1974 - auch in der Fassung des Protokolls von 1980 - sind ausgeschlossen.

XV.    Widerspruchsrecht
Der Kunde kann sein Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Vertragsbestätigung. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der von uns verkaufte Brennstoff in Ihren Tank eingefüllt wird, soweit dieser Tank dabei nicht leer und gereinigt war. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Schlechtriem Energie & Logistik, Jörg Schlechtriem, Karl-Benz-Straße 2, 51545 Waldbröl Telefon: 02291 - 2936, Fax: 2291 - 808 959

Ein Widerrufsformular findet der Kunde unter www.schlechtriem-energie.de.
Durch den Widerruf wird ein nach Punkt 1 zustande gekommener Vertrag aufgehoben. Der Anspruch auf Lieferung durch Schlechtriem Energie & Logistik entfällt mit dem Eingang der Widerrufserklärung bei Schlechtriem Energie & Logistik. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseitig empfangene Leistungen zurückzugeben. Sollten Sie von dem Widerrufsrecht wirksam Gebrauch machen, sind Sie verpflichtet, die Ware zurückzugeben. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung sind von Ihnen zu tragen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts die Ware noch nicht bezahlt haben.